Währungsunion

Währungsunion
Währungseinheit

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Wäh|rungs|uni|on 〈f.; -; unz.〉
1. Einführung der D-Mark in der ehem. DDR am 1.7.1990
2. 〈allg.〉 Europäische \Währungsunion Einführung des Euro als gemeinsame Währung europäischer Staaten am 1.1.2002
3. Zusammenführung unterschiedlicher Währungen zu einer alleingültigen

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Wäh|rungs|uni|on, die:
Union, die darin besteht, dass in einem bestimmten Gebiet eine einheitliche Währung gilt od. eine einheitliche Geld- u. Währungspolitik betrieben wird:
der politischen Vereinigung ging eine W. voraus;
der Vertrag sieht eine europäische W. vor.

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Währungs|union,
 
Zusammenschluss von Staaten zur Bildung eines gemeinsamen Währungsgebietes mit einheitlicher Geld- und Währungspolitik. Dies kann unter Beibehaltung der nationalen Währungen geschehen; jedoch spricht man in der Regel in dem Sinne von einer Währungsunion, dass in einem Wirtschaftsgebiet mit bisher verschiedenen Währungen eine einheitliche Währung eingeführt wird (Währungsintegration). So wurde im Zuge der Vereinigung beider deutschen Staaten am 1. 7. 1990 eine Währungsunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (verbunden mit einer Wirtschafts- und Sozialunion) realisiert, wobei Zeitpunkt und Modus v. a. unter wirtschafts- und finanzpolitischem Aspekt umstritten waren. Der entsprechende Staatsvertrag vom 18. 5. 1990 legte als Umtauschkurs von Mark der DDR auf DM fest: Löhne, Gehälter, Renten, Mieten, Pachten u. a. wiederkehrende Zahlungen im Verhältnis 1 : 1, andere Forderungen und Verbindlichkeiten 2 : 1. Für private Spareinlagen (Umtausch war nur über Konten bei Kreditinstituten möglich, die sich für diese Zwecke bei der Deutschen Bundesbank refinanzieren mussten) galt bis zu bestimmten Grenzen (in der Regel 4 000 Mark je Person) ein Umtauschkurs von 1 : 1, darüber hinausgehende Einlagen wurden 2 : 1 umgestellt. Guthaben von Personen und Firmen, die keinen Sitz in der DDR hatten (Devisenausländer), wurden im Verhältnis 3 : 1 getauscht. Seit 1990 wird gemäß Maastrichter Vertrag die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) errichtet.
 
Weitere Währungsunionen sind u. a. die Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion und die Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft mit der gemeinsamen Währung CFA-Franc im Rahmen der Franc-Zone. Elemente einer Währungsunion vereint auch ein Währungsblock (Währungszone), d. h. eine Gruppe von Ländern, die ihre nationalen Währungen eng an eine (dominierende) Währung oder einen Währungskorb binden. Dadurch sind die verschiedenen nationalen Währungen untereinander durch vergleichsweise stabile Wechselkursverhältnisse gekennzeichnet. So entstand im Zuge der Weltwirtschaftskrise z. B. der Sterlingblock. Währungsblöcke im weiteren Sinn bilden auch diejenigen Länder, die ihre Währung (einseitig) an eine Leitwährung oder eine Währungskombination gebunden haben (z. B. Dollar-Zone).
 
Innerhalb einer Währungsunion werden keine Änderungen der Wechselkurse mehr vorgenommen, bei einer einheitlichen Währung gibt es in der Währungsunion keine Wechselkurse mehr. Der Handel ist nicht mehr mit Wechselkursrisiken belastet. Zugleich sind Beschränkungen des grenzüberschreitenden Geld- und Kapitalverkehrs ausgeschlossen; das führt zu einer Verschmelzung der nationalen Finanzmärkte. Im Gebiet der Währungsunion wird es zu einer weitgehenden Anpassung der Preisentwicklung kommen, weil größere Preisunterschiede zwischen international handelbaren Gütern durch Umlenkung der Handelsströme von den Niedrigpreis- zu den Hochpreisregionen abgebaut würden (Güterarbitrage). Zugleich werden sich auch die Zinssätze anpassen, weil bei Zinsunterschieden durch Kapitalverlagerungen von den Niedrigzins- zu den Hochzinsregionen ein Ausgleichsprozess einsetzen würde (Zinsarbitrage). Die mit der Währungsunion verbundene völlige Freizügigkeit des Handels sowie des Geld- und Kapitalverkehrs fördert die wirtschaftliche Integration zwischen den beteiligten Ländern; die Arbeitsteilung wird intensiviert, was das Wirtschaftswachstum begünstigt. Da die Einheitswährung der Währungsunion einen größeren Wirtschaftsraum repräsentiert als zuvor die nationalen Währungen, kann sie im weltweiten Wirtschaftsverkehr gegenüber konkurrierenden Währungen von Drittstaaten an Bedeutung gewinnen. Auch dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Währungsunion aus.
 
Voraussetzung für eine Währungsunion sollte sein, dass sich die beteiligten Länder in ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft so weit angenähert haben, dass sie den Verzicht auf Wechselkursänderungen und Eingriffe in den Geld- und Kapitalverkehr verkraften können. Wo dies nicht der Fall ist und wo - wie bei der deutschen Währungsunion - eine leistungsstarke Volkswirtschaft mit einer weitgehend wettbewerbsunfähigen Wirtschaft zusammengeschlossen wird, kann politischer Druck entstehen, der darauf dringt, das Leistungskraftgefälle durch Transferzahlungen auszugleichen. Ebenso problematisch wäre es, wenn unter dem Eindruck wirtschaftlicher Anpassungsprobleme einzelner Teilregionen eine zu expansive und dadurch inflationäre Geldpolitik vollzogen würde. Um derartigen Gefahren vorzubeugen, werden sich an der EWWU nur Länder beteiligen, die durch die Erfüllung bestimmter Konvergenzkriterien unter Beweis stellen, dass sie eine ähnliche Wirtschaftsstruktur aufweisen und somit die realwirtschaftliche Anpassungslast innerhalb der Währungsunion tragen können. Auf der Brüssler Tagung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU im Mai 1998 wurde diesem Umstand bei der Festlegung der elf europäischen Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien), die beim Start in die »Euro-Zone« dabei sein werden, Rechnung getragen. Strittig ist, inwieweit eine Währungsunion auch eine Wirtschafts- und eine politische Union, also eine Abstimmung von Politikbereichen außerhalb von Währung und Wirtschaft (u. a. Außen-, Sicherheitspolitik), voraussetzt. Im Falle Deutschlands folgte z. B. der Währungsunion mit der Vereinigung die Vereinheitlichung der allgemeinen Politik.
 
 
E. Gawel: Die dt.-dt. W. Verlauf u. geldpolit. Konsequenzen (1994);
 A. M. von Poser: Europ. W. (21996);
 
Fünfzig Jahre Dt. Mark, hg. v. der Dt. Bundesbank (1998);
 
Europ. W. Von der Konzeption zur Gestaltung, hg. v. H.-H. Francke u. a. (1998).

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Wäh|rungs|uni|on, die: Union, die darin besteht, dass in einem bestimmten Gebiet eine einheitliche Währung gilt od. eine einheitliche Geld- u. Währungspolitik betrieben wird: der politischen Vereinigung ging eine W. voraus; der Vertrag sieht eine europäische W. vor; Mit Beginn der W. ist das Sortengeschäft für die Banken härter, das Geldwechseln für die Verbraucher jedoch nur wenig transparenter geworden (SZ 16. 7. 99, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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